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Einschränkungen für lärmigste
Kapitel-III-Flugzeuge
(08.06.01)
Basel - Die Flughafendirektion
hat ein Startverbot zwischen 22.00 und 06.00 Uhr für die lärmigste
Flugzeugkategorie ("Kapitel III") erlassen. Konkret
betroffen sind vor allem Flugzeuge des Typs Boeing 727-200, 737-200,
747-200 und Tupolev 154. Von diesen Typen starten heute im Schnitt 4
bis 6 pro Nacht, zumeist Maschinen von Express-Fachtlinien. Der EAP
empfiehlt diesen Unternehmen, ihre Flüge zu anderen Tageszeiten
nach Basel fliegen zu lassen oder - besser - modernere Flugzeuge
einzusetzen. Die Regelung tritt per 1. November 2001 in Kraft.
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